- Unternehmensbewertung
- Un|ter|neh|mens|be|wer|tung, die:Ermittlung des Wertes eines ↑ Unternehmens (2).
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Unternehmensbewertung,die Ermittlung des Werts eines Unternehmens als Ganzes bei bestimmten Anlässen (z. B. Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, Ein- und Austritt eines Gesellschafters, Verschmelzung, Erbauseinandersetzungen) z. B. durch Käufer, Verkäufer, Schiedsgutachter. Dazu sind weder die Handels- noch die Steuerbilanz geeignet, da in ihnen gewisse Unter- und Überbewertungen möglich sind und immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Markenzeichen) nicht berücksichtigt werden. Für börsennotierte Gesellschaften ist der Unternehmenswert aus den Börsenkursen ableitbar. Nicht notierte Unternehmen sind nach dem Ertragswert zu bewerten; für steuerliche Zwecke oder im Fall der Liquidation kann die Unternehmensbewertung auch auf der Basis des Substanzwerts vorgenommen werden. In der Praxis sind davon abgeleitete Verfahren gebräuchlich. So wird z. B. ein Mittelwert zwischen Ertrags- und Substanzwert gebildet, da der Ertragswert oft viele Mutmaßungen enthält.K. Born: Unternehmensanalyse u. U. (1995);J. Drukarczyk: U. (21998).* * *
Un|ter|neh|mens|be|wer|tung, die: Ermittlung des Wertes eines Unternehmens (2).
Universal-Lexikon. 2012.